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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb eines Gutscheins

§ 1.0 )

Der erworbene Gutschein kann nur beim Guscheinaussteller eingelöst werden. Der Gutscheinausteller ist das Gasthaus 1470Marienstraße 50 – 08056 Zwickau.

§ 2.0 )

Der Gutschein ist mit beginn des Ausstellungsdatums drei Jahre gültig. Der Gutschein ist ausschließlich in der Zeit zwischen Ausstellungsdatum & Ablaufdatum einlösbar. Gutscheine unterliegen der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verlängerung nach dem Ablaufdatum bis zum 31.12. des laufenden dritten Jahres (§§ 188, 199 BGB) kann individuell erteilt werden. Eine Verlängerung des Gutscheins nach dem 31.12. des laufenden dritten Jahres ist nicht möglich.

Abs. 2.1 )

Der Gutschein kann nicht zu Feiertagen oder Sonderveranstaltungen eingelöst werden. Der Gutschein Inhaber ist selbst verantwortlich, sich im Vorfeld hierzu Informationen einzuholen. Es wird empfohlen in jedem Fall zwei bis drei Tage vor Einlösung des Gutscheins mit dem Gutscheinaussteller telefonisch kontakt aufzunehmen und dem Gutscheinaussteller
mitzuteilen, dass ein Gutschein eingelöst werden soll.

Abs. 2.2 )

Wenn die Reservierungslage keine freien Plätze zulässt, hat der Gutscheininhaber die Möglichkeit, zusammen mit dem Gutscheinaussteller und im Rahmen der Gültigkeit des Gutscheines einen neuen Termin zu finden. Im Zeitraum vom 01.12. bis 31.12. muss gesondert mit dem Gutscheinaussteller über die Einlösung gesprochen werden, da in diesem Zeitraum aufgrund von Weihnachtsfeiern der Rahmen für gewisse Aktionsgutscheine nicht gegeben ist.

Abs. 2.3 )

Ein Gutschein kann nur zu den Öffnungszeiten des Gutscheinausstellers eingelöst werden.

§ 3.0 )
Gegen Vorlage des Originalgutscheins kann jede Person den Gutschein einlösen, sofern keine geltenden Gesetze dabei verletzt werden (z.B. Jugendschutzgesetz, etc.).

Abs. 3.1 )

Der Gutschein ist im Rahmen seiner Gültigkeit jederzeit an dritte übertragbar und nicht personenbezogen. Pro Besuch und Person kann nur jeweils ein Gutschein eingelöst werden.

Abs. 3.2 )

Der Gutscheinaussteller behält sich vor, in extremen Situationen von seinem Hausrecht gebrauch zu machen und die Gutscheinannahme bis auf weiteres zu verweigern (alkoholisierte Personen, Drogenmissbrauch, Minderjährige, etc.).

§ 4.0 )

Der Gutschein kann ausschließlich nur für Produkte, die der Gutscheinaussteller herstellt, verkauft oder anderweitig zum Erwerb anbietet eingelöst werden. Dabei gilt immer auch der Anlass, der auf dem Gutschein steht. Wenn auf dem Gutschein ein aktionsgebundener Anlass steht (Romantik Dinner, Menü, Gin Workshop, etc.), so ist nur diese Aktion einlösbar. Der Gutschein ist nicht in einen Wertgutschein wandelbar. Ein Wertgutschein ist ein Wertgutschein, wenn auf dem Gutschein ausschließlich ein Wert in € ausgewiesen ist. Dieser Wertgutschein kann, im Verhältnis zu dem Wert in einen Aktionsgutschein umgewandelt werden. Eine Preisanpassung muss im Einzelfall mit dem Gutscheinaussteller vor der Einlösung besprochen werden.

Abs. 4.1 )

Aktionsgutscheine (Romantik Dinner, Menüs, Gin Workshops, etc.) unterliegen immer einer vorgehenden Terminabsprache zwischen Gutscheineinlöser und Gutscheinaussteller. Aktionsgutscheine können nicht spontan eingelöst werden, da es immer einer Vorbereitung des Gutscheinausstellers bedarf.

§ 5.0 )

Ein Restguthaben kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Ein Restguthaben kann auch nicht auf einen weiteren Besuch verschoben werden. Der Gutscheinaussteller behält sich vor im Einzelfall zu entscheiden.